Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Servicebedingungen prografixx Theodor-Storm-Str.28 · 29646 Bispingen Gültig ab Januar 2024

§ 1. Geltungsbereich
Diese Servicebedingungen von prografixx print services GmbH i.L.gelten neben bzw. ergänzend zu den Kostensätzen für Service-Einzelaufträge von prografixx für alle Dienstleistungen, Dies sind zum Beispiel: • Montage-, Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten im Rahmen von Service-Einzelaufträgen vor Ort in Kundenbetrieben. Diese Dienstleistungen werden entweder als Service-Einzelaufträge oder als genau definierte Einzelleistungen (Serviceaufträge) erbracht, sofern sie nicht im Rahmen der Gewährleistung erbracht werden oder andere Konditionen ausdrücklich vereinbart und von prografixx schriftlich bestätigt wurden. Zusätzlich gelten, falls zutreffend, die Vertragsbedingungen des jeweiligen Servicevertrages.

§ 2 Transport
(1) Der Transport einer Anlage bzw. von Anlagenteilen zur Reparatur in ein Werk von prografixx oder eines anderen Herstellers sowie der Rücktransport zum Kunden, jeweils eingeschlossen das Auf- und Abladen, erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

§ 3 Entgelt
(1)Alle von prografixx print services GmbH i.L. angebotenen und ausgeführten Dienstleistungen im Rahmen von Service-Einzelaufträgen erfolgen grundsätzlich gegen Entgelt. sofern sie dem Kunden von prografixx nicht ausdrücklich als kostenlose Kulanzleistung oder kostenlose Beratung bei der Anbahnung eines Geschäfts angeboten wurden. Grundlage für die Berechnung von Service-Einzelaufträgen vor Ort in Kundenbetrieben ist der vom Kunden abzuzeichnende Arbeitsbericht (Serviceauftrag), in dem Arbeitszeit und Arbeitsleistung festgehalten werden, wobei angefangene 30 Minuten auf eine halbe Stunde aufgerundet werden, Die zur Zeit gültigen Kostensätze sind in den Kostensätzen für Service Einzelaufträge von prografixx print service gesondert abgedruckt und können bei prografixx print services GmbH i.L. angefordert werden, prografixx print services GmbH i.L. behält sich vor, die Kostensätze für Arbeitsstunden und Reisekosten anzupassen, wenn sich die Betriebskosten wesentlich verändern, Es empfiehlt sich, die jeweils geltenden Kostensätze bei Auftragserteilung zu erfragen. Sämtliche Kostensätze und Reisekosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, (2) Die in den Kostensätzen für Service-Einzelaufträge von prografixx genannten Stundensätze gelten für Arbeiten innerhalb der Regelarbeitszeit von prografixx print services GmbH i.L. von Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr. Für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit (Überstunden) werden Zuschläge erhoben, die ebenfalls aus den Kostensätzen für Service- Einzelaufträge von prografixx hervorgehen. (3) Da der Zeitaufwand Ihr alle angebotenen und ausgeführten Dienstleistungen vom Alter und Erhaltungszustand der Anlage, den im Betrieb des Kunden vorhandenen Einrichtungen sowie von den vorhandenen Ersatzteilsortimenten abhängig ist, sind Angaben über die voraussichtlichen Kosten einer Dienstleistung im Rahmen von Service- Einzelaufträgen stets nur annähernd möglich. (4) Die Vertragsgebühren für Serviceverträge ergeben sich aus den Vertragsbedingungen der jeweiligen Serviceverträge in Verbindung mit dem Auftrag und Leistungsschein und verstehen sich ebenfalls zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vertragsgebühren für Serviceverträge werden im Voraus berechnet und entsprechend der im Auftrag und Leistungsschein gewählten Zahlungsweise fällig. Sie sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Wählt der Kunde im Auftrag und Leistungsschein keine Zahlungsweise, so erfolgt die Rechnungsstellung vierteljährlich im Voraus. Diese Sätze können durch prografixx print services GmbH mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten geändert werden. Im Falle einer Erhöhung der Vertragsgebühren hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht muss jedoch spätestens einen Monat nach Erhalt der Ankündigung ausgeübt werden.

§ 4 Zahlung
(1) Die Zahlungen sind vom Kunden bar ohne jeden Abzug bei prografixx Zahlstelle sofort nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Die Befugnis zur Aufrechnung bleibt unberührt. (2) Die in Angeboten von prografixx genannten Preise beruhen auf den derzeitigen Kostenfaktoren. Bei Änderung der maßgeblichen Kostenfaktoren nach Vertragsabschluss (insbesondere Gehälter und Löhne) nach oben oder nach unten behält sich prografixx print services GmbH eine entsprechende Berichtigung vor, wenn zwischen Vertragsabschluss und Bearbeitungsbeginn mindestens vier Monate liegen; es gelten die bei Beginn der Bearbeitung gültigen Preise als vereinbart. (3)Bei Verzug werden Verzugszinsen zum üblichen Bankzinssatz. mindestens aber 8% pro Jahr berechnet; der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt unberührt. (4) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Ansprüchen aufzurechnen, die bestritten, noch nicht bekannt sind oder die möglicherweise zu bestreiten prografixx print services GmbH noch nicht hinreichend Zeit hatte.

§ 5 Haftung
(1) prografixx print services GmbH haftet für Schäden nur, soweit es selbst oder seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Dies gilt für alle Ansprüche einschließlich Ansprüche wegen Stillstandzeiten. Betriebsunterbrechung, entgangener Gewinn, Datenverlust, Verlust von Informationen und einzelnen Datensätzen, Produktionsausfall und ähnliche Folgeschäden, unabhängig von der Art ihres Rechtsgrundes. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt unberührt. (2)prografixx print services GmbH haftet in jedem Fall nicht für vertragsuntypische und daher unvorhersehbare Schäden sowie für mittelbare Schäden. (3) Für Ratschläge oder Hilfeleistungen, die der Kunde von den Fachleuten von prografixx außerhalb deren eigentlichen Aufgaben als Gefälligkeit erbittet, übernimmt prografixx keine Haftung. Bei Vorliegen eines nachgewiesenen Fehlers in der erbrachten Dienstleistung leistet prografixx print services GmbH baldmöglich kostenlose Nachbesserung. (4) Sofern die Fachleute von prografixx print services GmbH i.L. bei Transporten im Betrieb des Kunden oder bei sonstigen nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehörenden Verrichtungen aus Gefälligkeit behilflich sind, verpflichtet sich der Kunde, prografixx print services GmbH und seine Fachleute von jeder Haftung für dabei fahrlässig verursachte Schäden freizustellen. Verzögern sich die im Betrieb des Kunden durchzufiihrenden Arbeiten ohne Verschulden von prografixx print services GmbHi.L. oder seiner Mitarbeiter, hat der Kunde die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

§ 6 Gewährleistung
Gewährleistung 12 Monate auf Neuware.
3 Monate auf Gebrauchtware.

§ 7 Nebenabreden und Teilunwirksamkeit
(1) Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. (2) Sollte eine der Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so behält der Vertrag im Übrigen seine Wirksamkeit. prografixx print services GmbH i.L.Gerichtsstand ausschließlich 29614 Soltau/Fallingbostel.



* Alle angegebenen Preise verstehen sich als unverbindliche Nettopreise.
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